Informationen

Bitte beachten Sie die Regeln des Huftechnikers:

  • Für Termine werden Zeitfenster bekanntgegeben. Auf Grund von Voraufträgen sind Verzögerungen nicht vermeidbar. Wird das Zeitfenster voraussichtlich um mehr als 30 Minuten überschritten, erfolgt eine Information seitens des Huftechnikers.
  • Die jeweils gebuchte Hufbearbeitung ist unmittelbar nach der Hufbearbeitung in bar oder durch Überweisung zu bezahlen.
  • Die Durchführung der Hufbearbeitung ist nur möglich, wenn das Tier dazu in der Lage und ein geeigneter Platz dafür vorhanden ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Durchführung des Termins für die Hufbearbeitung nicht möglich.
  • Beim ersten Termin bitte ich Sie, vor Ort dabei zu sein; danach nach Bedarf und Mitteilung meinerseits. Bitte achten Sie auf einen stressfreien Ablauf für Ihr Tier vor dem Termin.
  • Den Anweisungen des Huftechnikers ist jederzeit Folge zu leisten, insbesondere um die Sicherheit aller anwesenden Personen gewährleisten zu können.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Diese Vertragsbedingungen sind die Grundlage der Leistungserbringung des Huftechnikers und gelten für sämtliche, auch in der Zukunft vereinbarte Termine.
  • Termine sind Zeitfenster auf Grund von Voraufträgen. Bei einer Überschreitung des Zeitfensters von mehr als 30 Minuten erfolgt eine telefonische Information seitens des Huftechnikers, es sei denn der Huftechniker ist auf Grund eines Notfalls verhindert, sich zeitgerecht zu melden. Daraus kann der Kunde keine Rechte oder Schadenersatzansprüche ableiten.
  • Die Preise des Huftechnikers stellen Pauschalen für die Hufbearbeitung dar. Für Zusatzmaterial sowie Mehraufwand werden Aufschläge berechnet.
  • Der Kunde hat einen geeigneten, sicheren und möglichst ungestörten Platz zur Hufbearbeitung zur Verfügung zu stellen. Wird dies nicht gewährleistet, ist der Huftechniker berechtigt, den Termin abzusagen. Die Kosten für den Termin hat der Kunde dennoch zu 100 % zu entrichten bzw wird ein bereits überwiesenes Honorar nicht rückerstattet.
  • Alleinige Ansprechperson und anweisungsbefugte Person für die angebotenen Termine ist ausschließlich der Huftechniker.
  • Der Huftechniker ist zur Erbringung seiner Leistung nur verpflichtet, wenn sämtliche Rechnungen vorangegangener Termine bezahlt sind.
  • Der vereinbarte Termin für eine Hufbearbeitung ist längstens 48 Stunden zuvor abzusagen, andernfalls fällt der Gesamtbetrag für diesen Termin an.
  • Kann der Auftrag aus einem der nachstehenden Gründe, die in der Sphäre des Kunden liegen, seitens des Huftechnikers nicht ausgeführt werden, gilt, dass der Kunde das Honorar des Huftechnikers (zzgl bereits angebrochenem Material) zu 100 % zu entrichten hat bzw ein bereits überwiesenes Honorar nicht rückerstattet wird:
    • mangels Anwesenheit des Kunden bzw einer von ihm beauftragten Person beim ersten Termin bzw auf Grund vorheriger Aufforderung des Huftechnikers zur Teilnahme am Termin;
    • bei nicht Zurverfügungstellung eines sicheren Hufbearbeitungsplatzes und daraus resultierender Gefährdung von Mensch und Tier;
    • bei jeglichen sonstigen Umständen, die in der Sphäre des Kunden gelegen sind und einer Hufbearbeitung kurzfristig entgegenstehen, obwohl der Huftechniker leistungsbereit ist.
  • Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars des Huftechnikers bleiben die von diesem gelieferten Waren in dessen Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Der Huftechniker behält sich vor, bei nicht sofortiger Bezahlung Waren (Hufschuhe) wieder mitzunehmen.
  • Der Huftechniker behält sich die krankheitsbedingte Absage eines Termins vor; diesfalls erfolgt die Bekanntgabe eines Ersatztermins bzw Vereinbarung eines solchen mit dem Kunden. Eine Erstattung von bereits bezahlten Honoraren erfolgt nicht.
  • Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die körperlichen und geistigen Voraussetzungen seines Tieres vorliegen, damit dessen Hufe bearbeitet werden können. Ändern sich die Umstände bezüglich der Verfassung des Tieres zwischen zwei Terminen, ist der Kunde verpflichtet, dies unaufgefordert dem Huftechniker mitzuteilen.
  • Der Huftechniker behält sich vor, in Zweifelsfällen, wenn unklar ist, ob ein Tier an seinen Hufen bearbeitet werden darf, den Termin nicht zu beginnen bzw abzubrechen. Das Risiko dafür liegt beim Kunden; der Betrag für den Termin ist diesfalls zu 100 % zu leisten.
  • Der Huftechniker ist berechtigt, sich bei der Ausübung seiner Tätigkeit durch entsprechend befugte Personen vertreten zu lassen.
  • Vom Huftechniker gelegte Rechnungen sind längstens binnen 7 Tagen zur Zahlung fällig. Bei vom Kunden verschuldetem Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 %A. zur Zahlung fällig. Für seitens des Huftechnikers durchgeführte Mahnungen werden zusätzlich Mahnspesen in Höhe von € 20,00 pro Mahnung verrechnet, wobei der Huftechniker bis zu drei kostenpflichtige Mahnungen gegenüber dem Kunden verrechnen darf. Ab Einschaltung eines Rechtsanwaltes verpflichtet sich der Kunde, auch diese Kosten für außergerichtliche Betreibungsschritte eines Rechtsanwaltes zu übernehmen, wobei sich deren Höhe nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz als angemessenes Honorar bemisst.
  • Die Haftung des Huftechnikers ist betraglich auf die Höhe der Versicherungssumme des Huftechnikers beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit für Sachschäden ist ausgeschlossen. Eine fehlerhafte tierärztliche Empfehlung führt in keinem Fall zu einer Haftung des Huftechnikers.
  • Mängel sind dem Huftechniker umgehend mitzuteilen. Bei verbesserbaren Mängeln ist dem Huftechniker die Möglichkeit zur Begutachtung und bei gerechtfertigter Mängelrüge die Möglichkeit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.
  • Eine Haftung des Huftechnikers entfällt, wenn das Pferd entgegen den Empfehlungen des Huftechnikers belastet, gefüttert, gehalten etc oder über seine Belastungsgrenze belastet wird.
  • Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Stand 1.9.2025